3 Vergütung an den Verwaltungsrat

3.1 Grundsätze

Das Vergütungssystem für die Verwaltungsratsmitglieder ist darauf angelegt, erfahrene und motivierte Personen für die Wahrnehmung einer Verwaltungsratsfunktion zu gewinnen und zu halten. Es zielt zudem darauf ab, die Interessen der Verwaltungsratsmitglieder auf diejenigen der Aktio­näre auszurichten. Die Vergütung trägt der Tätigkeit und Verantwortung der Verwaltungsrats­mitglieder Rechnung und steht in angemessener Relation zur marktüblichen Vergütung für vergleichbare Funktionen. Die Grundsätze über die Vergütung des Verwaltungsrats und die Zuteilung der Beteiligungspapiere sind in den Statuten festgelegt (Ziffer 6.4 und 8.1 der Statuten), auf die auf der Website von Swisscom unter «Grundsätze» zugegriffen werden kann.

Die Vergütung besteht aus einem funktionsabhängigen Verwaltungsratshonorar, Sitzungsgeldern sowie Vorsorge- und allenfalls Zusatzleistungen. Es wird kein variabler Erfolgsanteil entrichtet. Die Verwaltungsratsmitglieder sind verpflichtet, einen Teil ihres Honorars in Aktien zu beziehen und die Vorgaben zum Mindestaktienbesitz einzuhalten. Damit sind sie direkt an der finanziellen Wertentwicklung der Swisscom Aktie beteiligt. Die Vergütung wird jährlich im Dezember für das Folgejahr auf ihre Angemessenheit überprüft. Im Dezember 2013 hat der Verwaltungsrat beschlossen, die Vergütung für das Geschäftsjahr 2014 unverändert zu belassen. Der Verwaltungsrat hat die Angemessenheit der Vergütung im Rahmen eines Ermessensentscheides beurteilt und sich dabei auf die öffentlich zugängliche, von ethos 2012 veröffentlichte Studie gestützt. Diese Studie informiert für das Geschäftsjahr 2011 über die Vergütung der Führungskräfte der 100 grössten in der Schweiz kotierten Unternehmen.

3.2 Vergütungselemente

Verwaltungsratshonorar

Das Verwaltungsratshonorar besteht aus einem Basishonorar und Funktionszulagen zur Abgeltung der einzelnen Funktionen. Das Basishonorar beträgt für sämtliche Mitglieder des Verwaltungsrats ohne Arbeitnehmerbeiträge an Sozialversicherungen (netto) CHF 120’000.

Die Funktionszulagen betragen für das Präsidium netto CHF 265’000, für das Vizepräsidium und den Vorsitz der Ausschüsse Finanzen und Vergütung je netto CHF 20’000, für den Vorsitz des Ausschusses Revision netto CHF 50’000 und für die Funktion des Bundesvertreters netto CHF 40’000. Die Mitgliedschaft in einem ständigen Ausschuss wird mit netto CHF 10’000 abgegolten. Für die Mitgliedschaft in fallweise eingesetzten Ad-hoc-Ausschüssen wird dagegen keine Funktionszulage entrichtet.

Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind unter dem «Management Incentive Plan» verpflichtet, 25% des Verwaltungsratshonorars in Aktien zu beziehen, wobei Swisscom diesen in Aktien zu investierenden Betrag um 50% erhöht. Damit erfolgt die Vergütung (ohne Sitzungsgelder, Vorsorge- und Zusatzleistungen) zu zwei Dritteln in bar und zu einem Drittel in Aktien. Für Mitglieder, die unterjährig eintreten, ausscheiden oder eine Funktion übernehmen beziehungsweise abgeben, kann die Höhe der Aktien­bezugspflicht abweichen. Die Aktien werden zum Steuerwert zugeteilt, aufgerundet auf ganze Anzahl Aktien. Sie unterliegen einer Sperrfrist von drei Jahren. Die jeweils im April des Berichtsjahres für das Berichtsjahr zugeteilten Aktien werden zum Marktwert per Stichtag der Zuteilung ausgewiesen. Die aktienbasierte Vergütung wird zwecks Berücksichtigung der Differenz zwischen dem Steuerwert und dem Marktwert um den Faktor 1,19 erhöht. Weitere Informationen zum Management Incentive Plan finden sich in der Erläuterung 11 im Anhang zur Konzernrechnung. Im April 2014 sind den Mitgliedern des Verwaltungsrats insgesamt 1’374 Aktien (Vorjahr 1’667 Aktien) zum Steuerwert von CHF 449 (Vorjahr CHF 371) pro Aktie zugeteilt worden. Der Marktwert hat CHF 534,50 (Vorjahr CHF 442) pro Aktie betragen.

Sitzungsgelder

Für Sitzungen werden pro Tag netto CHF 1’250 und pro Halbtag netto CHF 750 ausbezahlt.

Vorsorge- und Zusatzleistungen

Swisscom übernimmt für die Mitglieder des Verwaltungsrats sämtliche Beiträge an die Sozial­ver­sicherungen (SV), besonders für die Alters- und Hinterbliebenenversicherung sowie die Arbeits­losenversicherung. Die ausgewiesenen Vergütungen an die Mitglieder des Verwaltungsrats enthalten die Beträge des Arbeitnehmers für Sozialversicherungsbeiträge. Die Beträge des Arbeitgebers sind separat ausgewiesen, aber in das Total der Vergütungen eingerechnet.

Für die Offenlegung von Dienst- und Sachleistungen sowie Spesen wird auf die steuerliche Betrachtung abgestellt. Es werden keine nennens­werten Dienst- und Sachleistungen entrichtet. Die Abrechnung der Spesen erfolgt nach Aufwand. Daher sind in der ausgewiesenen Vergütung weder Dienst- und Sach­leistungen noch Spesen aufgerechnet.

3.3 Gesamtvergütung

Die folgenden Tabellen zeigen individuell die gesamte Vergütung des Verwaltungsrats für die Geschäftsjahre 2014 und 2013, jeweils nach einzelnen Komponenten aufgeschlüsselt. Das bisher in einer Fussnote ausgewiesene Honorar von Hugo Gerber für seine Tätigkeit als Verwaltungsratsmitglied der Worklink AG wird im 2014 erstmals in die Gesamtvergütung eingerechnet. Die tiefere Gesamtvergütung 2014 ist auf eine geringere Anzahl von Sitzungen im 2014 zurückzuführen.

Basishonorar und Funktionszulagen

2014, in Tausend CHF
Bar-
vergütung
Aktienbasierte
Vergütung

Sitzungsgelder
Arbeitgeber-
beiträge an SV

Total 2014
Hansueli Loosli3301953531591
Frank Esser 16957158149
Barbara Frei114712212219
Hugo Gerber 2111612611209
Michel Gobet104612211198
Torsten G. Kreindl127752613241
Catherine Mühlemann104612111197
Richard Roy 34878467
Theophil Schlatter162992616303
Hans Werder142842511262
Total Vergütungen an die  Mitglieder des Verwaltungsrats1’3117712261282’436
1 Per 7. April 2014 gewählt.
2 Das Honorar (inklusive Sitzungsgelder) von CHF 8'500 als Barentschädigung für das VR-Mandat der Worklink AG ist ab 2014 eingerechnet.
3 Per 7. April 2014 ausgeschieden.
Basishonorar und Funktionszulagen

2013, in Tausend CHF
Bar-
vergütung
Aktienbasierte
Vergütung

Sitzungsgelder
Arbeitgeber-
beiträge an SV

Total 2013
Hansueli Loosli3301954330598
Barbara Frei104612811204
Hugo Gerber 1104613011206
Michel Gobet104612811204
Torsten G. Kreindl127753313248
Catherine Mühlemann104612711203
Richard Roy144853315277
Theophil Schlatter152903116289
Hans Werder142843412272
Total Vergütungen an die  Mitglieder des Verwaltungsrats1’3117732871302’501
1 Zusätzlich wurde ein Honorar (inklusive Sitzungsgelder) von CHF 9'000 als Barentschädigung für das VR-Mandat der Worklink AG ausbezahlt.

3.4 Mindestaktienbesitz

Seit 2013 sind die Mitglieder des Verwaltungsrats verpflichtet, einen Mindestaktienbesitz in der Höhe eines Jahreshonorars (Basishonorar plus Funktionszulagen) zu halten. Für den Aufbau der vorgegebenen Aktienposition haben die Verwaltungsratsmitglieder vier Jahre Zeit. Sie erreichen und halten die Vorgabe mit dem in gesperrten Aktien entrichteten Honorar sowie gegebenenfalls durch Zukäufe auf dem freien Markt ein. Die Einhaltung des Mindestaktienbesitzes wird jährlich durch den Vergütungsausschuss überprüft. Sofern der Mindestaktienbesitz als Folge einer Aktienkursreduktion unterschritten wird, muss er bis zur nächsten Überprüfung ausgeglichen werden. In begründeten Fällen wie einem persönlichen Härtefall oder rechtlichen Verpflichtungen kann der Verwaltungsratspräsident nach freiem Ermessen individuelle Ausnahmen bewilligen.

3.5 Beteiligungen (Aktienbesitz) der Verwaltungsratsmitglieder

Per 31. Dezember 2014 und 2013 haben die Mitglieder des Verwaltungsrats beziehungsweise ihnen nahe stehende Personen die in der folgenden Tabelle angegebene Anzahl an gesperrten und nicht gesperrten Aktien gehalten:

Anzahl31.12.201431.12.2013
Hansueli Loosli1’6821’335
Frank Esser 1101
Barbara Frei409283
Hugo Gerber1’1291’020
Michel Gobet1’4961’387
Torsten G. Kreindl1’1951’061
Catherine Mühlemann1’1191’010
Richard Roy 21’269
Theophil Schlatter887711
Hans Werder839688
Total Aktien der Mitglieder des Verwaltungsrats8’8578’764
1 Per 7. April 2014 gewählt.
2 Per 7. April 2014 ausgeschieden.

Der Stimmrechtsanteil übersteigt bei keiner meldepflichtigen Person 0,1% des Aktienkapitals.