Strahlungsarme Kommunikationstechnologien

Beratung und Auskunft zum Thema Funktechnologien und Umwelt

Sieben geschulte Swisscom Mitarbeitende beraten Personen, die am Bau und Betrieb von Mobilfunknetzen mitwirken. Sie beraten ferner Anspruchsgruppen, die allgemeine Auskünfte zum Thema Funktechnologien, Umwelt und Gesundheit wünschen. Swisscom hat im Berichtsjahr über 640 Gespräche mit den wichtigsten Anspruchsgruppen zu den Themen Mobilfunk und Umwelt geführt. Diese Gespräche werden in der Regel durch lokale Projekte angeregt.

Forschung und Entwicklung im Bereich elektromagnetischer Felder

Der Betrieb von Funknetzen bringt eine grosse Verantwortung mit sich. Swisscom verfolgt den wissenschaftlichen Fortschritt im Bereich elektromagnetischer Felder und arbeitet mit internen und externen Spezialisten zusammen. Sie analysiert Forschungsresultate und unterstützt relevante wissenschaftliche Arbeiten.

So arbeitet Swisscom mit der an der ETH Zürich ansässigen Forschungsstiftung Strom und Mobilkommunikation (FSM) zusammen und unterstützt sie finanziell. Die FSM beschäftigt vier qualifizierte Mitarbeitende. Sie verfolgt und interpretiert kontinuierlich die Forschungsergebnisse, die zu Auswirkungen von elektromagnetischen Feldern auf Organismen und zur Messung von Immissionen publiziert werden.

Die Wissenschaft erachtet die gültigen Grenzwerte für elektromagnetische Felder nach aktuellem Kenntnisstand als sicher. Weitere Informationen finden sich auf den Faktenblätter Nr. 193 und Nr. 304 der Weltgesundheitsorganisation WHO.

Zertifizierung des Qualitätssicherungssystems für die Einhaltung der NISV-Grenzwerte

Swisscom ist verpflichtet, bei ihren Mobilfunkbasisstationen ein Qualitätssicherungssystem (QSS) zu betreiben. Dieses gewährleistet, dass die in Betrieb stehenden Anlagen die gesetzlichen Grenz­werte dauerhaft einhalten. Swisscom hat 2005 entschieden, dieses QSS nach der ISO-Norm 15504 zertifizieren zu lassen. Im November 2014 ist ein Assessment und Überwachungsaudit des QSS durch einen von der SGS (Société Générale de Surveillance) befugten, externen Assessor erfolgt. Swisscom hat die Prüfung mit Fähigkeitsstufe 4 (gut) von maximal fünf Stufen bestanden. Die für das QSS relevanten Prozesse sind also «zielgerichtet und messbar».

In der Schweiz ist die rechtliche Verpflichtung, die Emissionen von Mobilfunkanlagen zu begrenzen, in der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) festgelegt. Die NISV schützt Menschen vor schädlicher oder lästiger nichtionisierender Strahlung. Sie gilt für den Betrieb von ortsfesten Anlagen, die elektrische und magnetische Felder mit Frequenzen von 0 Hz bis 300 GHz emittieren. Die NISV-Grenzwerte liegen zehnmal tiefer als die Grenzwerte in den meisten anderen Staaten. Swisscom hat 2014 die NISV-Grenzwerte zu 100% eingehalten. Die zuständigen Kantonsstellen haben die Einhaltung der Grenzwerte stichprobenartig geprüft.

Informationspflicht zu den in den Verkaufsstellen angebotenen Geräten

Bei allen angebotenen und ausgestellten Geräten weist Swisscom den Verkaufspreis klar aus, wie es die Preisbekanntgabe­verordnung (PBV) vorschreibt. Relevante technische Daten zu den Produkten ergänzen die Deklaration. Zudem finden Kunden und Interessierte in den Swisscom Verkaufsstellen und auf der Website Angaben zu den Strahlungswerten der erhältlichen Mobilfunkgeräte (sogenannte SAR-Werte). Hierfür gibt es keine gesetzliche Verpflichtung. Swisscom entspricht mit dieser Information vielmehr dem Kundenbedürfnis, bei der Auswahl eines Geräts seinen Strahlungswert zu kennen. Alle von Swisscom angebotenen Mobilfunktelefone halten den Grenzwert von 2 W/kg ein, 75% liegen unter 0,8 W/kg (Vorjahr: 51%), 45% unterschreiten sogar 0,6 W/kg (Vorjahr: 31%, Stand Dezember 2014).